Der Antrag sollte immer möglichst frühzeitig - notfalls formlos - gestellt werden, die entsprechenden Leistungen erfolgen ab dem 1.Tag des Monats der Antragstellung. Der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Bürgergeld ist Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, für den Sozialtarif der Telekom, für ermäßigte Eintrittspreise sowie weitere Vergünstigungen.
Übrigens: Es darf jederzeit eine weitere Person zu den Terminen beim Jobcenter mitgenommen werden!
Antrag Bürgergeld oder Sozialhilfe
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- Stadt: 34117 Kassel
- Tel.:
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Befreiungen & Ermäßigungen
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