Befreiungen & Ermäßigungen

Kinderbetreuung

Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen. In Einzelfällen ist eine Ganztagsbetreuung der Kinder möglich z. B. bei Teilnahme der Eltern an Sprachkursen oder an Trainingsmaßnahmen. Für die freien Träger gilt: sind die Kosten höher als bei den städtischen Einrichtungen, muss der Differenzbetrag von den Eltern selbst gezahlt werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich. Wichtig: der Antrag zur Kostenübernahme muss jedes halbe Jahr erneut gestellt werden!

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