Befreiungen & Ermäßigungen

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Montag, 12 August 2019 10:41

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Anteilige Kostenübernahme für Verhütungsmittel

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Verhütungsmittel stetig gestiegen. Aus der Beratungstätigkeit ist bekannt, dass sich Frauen und Männer mit geringem Einkommen sichere Verhütungsmittel oft nicht leisten können.Die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel haben gemeinsam einen Verhütungsmittelfonds eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung (und es besteht kein Rechtsanspruch).

Wer ist berechtigt?

Personen, die Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, sowieBedürftige Studierende, Auszubildende, bedürftige Menschen mit Handycap

Der Antrag kann bei pro familia gestellt werden

Montag, 23 Juli 2018 11:20

Mittendrin! Teilhabecard Kassel

Mit der Teilhabecard erhalten Sie in unterschiedlichen Einrichtungen Vergünstigungen bei Eintrittspreisen oder Kursgebühren. Sie ersetzt die Notwendigkeit, den persönlichen Leistungsbescheid vorlegen zu müssen, um Vergünstigungen im kulturellen, sportlichen oder bildenden Bereich in Anspruch zu nehmen und gilt etwa für Museen oder Bädern.

Die Teilhabecard wird für Erwachsene sowie für Jugendliche ab 15 Jahren ausgestellt, die mit Hauptwohnsitz in Kassel gemeldet sind und Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) / Hilfe zum Lebensunterhalt), dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder Wohngeld beziehen.

Die Teilhabecard sowie der Berechtigungsnachweis zum Kauf eines DiakonieTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument.

Sie können die Teilhabecard online beantragen.

Ist eine Online-Beantragung nicht möglich, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Stadt Kassel unter der Telefonnummer (0561) 115.