Für Schulbedarf sind für Bürgergeld - Empfänger*innen (ohne Antrag) und Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger*innen (mit Antrag) 174€ vorgesehen. Zum 1. August werden 116€ ausgezahlt, zum 1. Februar 58€.
Für Schulbedarf sind für Bürgergeld - Empfänger*innen (ohne Antrag) und Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger*innen (mit Antrag) 174€ vorgesehen. Zum 1. August werden 116€ ausgezahlt, zum 1. Februar 58€.