Schulbedarf

Schulbedarf

Für Schulbedarf sind für Bürgergeld – Empfänger*innen (ohne Antrag) und Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger*innen (mit Antrag) 195€ pro Kind vorgesehen. Zum 1. August werden 130€ ausgezahlt, zum 1. Februar 65€.

 

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