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Kategorie: Befreiung & Ermäßigungen

Befreiung & Ermäßigungen

Mittendrin! Teilhabecard Kassel

Mittendrin! Teilhabecard Kassel

Mit der Teilhabecard erhalten Sie in unterschiedlichen Einrichtungen Vergünstigungen bei Eintrittspreisen oder Kursgebühren. Sie ersetzt die Notwendigkeit, den persönlichen Leistungsbescheid vorlegen zu müssen, um Vergünstigungen im kulturellen, sportlichen oder bildenden Bereich in Anspruch zu nehmen und gilt etwa für Museen oder Bädern.

Die Teilhabecard wird für Erwachsene sowie für Jugendliche ab 15 Jahren ausgestellt, die mit Hauptwohnsitz in Kassel gemeldet sind und Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) / Hilfe zum Lebensunterhalt), dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder Wohngeld beziehen.

Die Teilhabecard sowie der Berechtigungsnachweis zum Kauf eines DiakonieTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument.

Sie können die Teilhabecard online beantragen.

Ist eine Online-Beantragung nicht möglich, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Stadt Kassel unter der Telefonnummer (0561) 115.

Telefon: 0561 / 551
Webseite: https://www.kassel.de/teilhabecard

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Anteilige Kostenübernahme für Verhütungsmittel

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Verhütungsmittel stetig gestiegen. Aus der Beratungstätigkeit ist bekannt, dass sich Frauen und Männer mit geringem Einkommen sichere Verhütungsmittel oft nicht leisten können.Die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel haben gemeinsam einen Verhütungsmittelfonds eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung (und es besteht kein Rechtsanspruch).

Wer ist berechtigt?

Personen, die Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, sowieBedürftige Studierende, Auszubildende, bedürftige Menschen mit Handycap

Der Antrag kann bei pro familia gestellt werden

Kontaktadresse:
pro familia
Breitscheidstraße 7
34119 Kassel

Auf der Karte

Telefon: 05 61 – 7 66 19 25 – 0
Webseite: https://www.profamilia.de/fileadmin/beratungsstellen/kassel/Flyer_profamilia_06.2018.pdf

Kostenlose Stromsparberatung

Kostenlose Stromsparberatung

Die kostenlose Stromsparberatung für einkommensschwache Haushalte (Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld) wird jetzt auch in Kassel angeboten. Neben wertvollen Tipps gibt es auch eine Erstausstattung von Stromspargeräten bis hin zu einem Gutschein in Höhe von 100,- Euro für den Ersatz eines mehr als 10 Jahre alten Kühlschranks.

Das neue Büro befindet sich im 1. Stockwerk über dem UmweltHaus.

 

Kontaktadresse:
Umwelthaus Kassel
Wilhelmsstr. 2
34117 Kassel

Auf der Karte

Telefon: 0561 7399928
email: info(at)stromsparcheck-kassel.de
Webseite: http://umwelthaus-kassel.de/stromsparcheck-kassel/

Jobcenter Mitgeh-Netzwerk

Jobcenter Mitgeh-Netzwerk

Das Mitgeh-Netzwerk ist eine ehrenamtliche Initiative, um die Rechte von Erwerbslosen durchzusetzen. Hier erhält man eine Begleitperson bei Terminen bei Jobcenter und Arbeitsagentur. Als Zeuge, Zeugin oder emotionale Unterstützung, was genau die Aufgabe der Begleitung ist wird individuell abgesprochen.

email: ralfjahn@gmx.de

Telefon: 015737734464

Schulbedarf

Schulbedarf

Für Schulbedarf sind für Bürgergeld – Empfänger*innen (ohne Antrag) und Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger*innen (mit Antrag) 195€ pro Kind vorgesehen. Zum 1. August werden 130€ ausgezahlt, zum 1. Februar 65€.

 

Hundesteuer

Hundesteuer

Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund auf 50 % ermässigt, wenn Leistungen nach SGB XII oder Einkommen in vergleichbarer Höhe bezogen wird.

 

Nachhilfe

Nachhilfe

Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, können für ihre Kinder bei ihren Sachbearbeiter*innen einen Gutschein für Nachhilfe beantragen. Dieser kann allerdings nur bei bestimmten Anbieter*innen einglöst werden, d.h. die Auswahl kann aus einer vorgegebenen Liste getroffen werden. Ausserdem muss die Schule die Notwendigkeit zur Lernförderung bestätigen.
Anträge gibt es hier

 

Zuzahlungsbefreiungen

Zuzahlungsbefreiungen

Jede*r kann sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhauskosten, Heil- und Hilfsmitteln befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Im Internet gibt es Zuzahlungsrechner.