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Kategorie: Befreiung & Ermäßigungen

Befreiung & Ermäßigungen

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten

Alle, die sich bewerben möchten oder müssen, können bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten beantragen. Für jede nachgewiesene Bewerbung gilt ein Pauschalbetrag von 5,-€ (bis zu insgesamt 260,-€ jährlich). Das gilt bei Bezug von Alg I und II und für arbeitssuchend gemeldete Menschen, die (noch) keine Leistungen beziehen. Auch Fahrtkosten oder Kosten für Übernachtung, Gesundheitszeugnisse oder Übernachtung können nach vorherigem (!) Antrag übernommen werden.

 

Sozialtarif der Telekom

Sozialtarif der Telekom

Alle von den Rundfunkgebühren Befreiten haben Anspruch auf so genannte „Sozialtarife“ der Deutschen Telekom. Diese Sozialtarife werden gewährt auf City- und Fernverbindungen im Festnetz der Telekom. Es muss ein Antrag gestellt werden und die Rundfunkgebührenbefreiung beigelegt werden.
Sozialtarife werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt und gelten nicht für Flatrates.
Sozialtarif 1 = Vergünstigung von 6,94 €
Sozialtarif 2 = Vergünstigung von 8,72 €
Es ist durchaus denkbar, dass es trotz Sozialtarif der Telekom günstiger ist, die Vorwahlen anderer Anbieter*innen zu nutzen. In diesem Fall wird der Sozialtarif nicht gewährt!