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Kategorie: Befreiung & Ermäßigungen

Befreiung & Ermäßigungen

Härtefall-Regelung bei Zahnersatz

Härtefall-Regelung bei Zahnersatz

Versicherte, die wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen ist eine zusätzliche Beteiligung der Krankenkasse denkbar. Im Zweifel ist es angebracht, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

 

Beiträge Mieterbund

Beiträge Mieterbund

Besteht bei Mietstreitigkeiten und -problemen ein konkreter Beratungsbedarf, z.B. bei unstimmigen Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen, übernimmt das Jobcenter Kassel bzw. das Sozialamt in der Regel den Jahresbeitrag für den Mieterbund, so dass Bürgergeld- / Sozialhilfebezieher*innen sich dort kostenlos beraten lassen können.
Wichtig: die Kostenübernahme muss zunächst bei den Behörden beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Deutscher Mieterbund –
Mieterbund Nordhessen e.V.
Königsplatz 59, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 8164260
Öffnungszeiten:
Mo. –  Fr. 8:30 – 16:30 Uhr
Sa. n. V. 10:30 – 13:00 Uhr

Kontaktadresse:

Mieterbund
Königsplatz 59
34117 Kassel

Eingang Poststr. 1
Auf der Karte

Telefon: 0561 / 816426 -0
Webseite: http://cms-mieterbund-nordhessen.de/