Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes können Leistungen für Schüler*innenbeförderung beantragt werden, wenn die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen werden.
Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes können Leistungen für Schüler*innenbeförderung beantragt werden, wenn die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen werden.