Befreiungen & Ermäßigungen
Befreiungen & Ermäßigungen

Befreiungen & Ermäßigungen (21)

Es gibt für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe einige Leistungen, die hier im Überblick dargestellt werden, um zu ermutigen, diese in Anspruch zu nehmen.

Der Antrag sollte immer möglichst frühzeitig - notfalls formlos - gestellt werden, die entsprechenden Leistungen erfolgen ab dem 1.Tag des Monats der Antragstellung. Der Bewilligungsbescheid über den Bezug von Bürgergeld ist Voraussetzung für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, für den Sozialtarif der Telekom, für ermäßigte Eintrittspreise sowie weitere Vergünstigungen.
Übrigens: Es darf jederzeit eine weitere Person zu den Terminen beim Jobcenter mitgenommen werden!

Zum ab 2013 eingeführten Rundfunkfreibetrag gehören Fernseher, Radiogeräte und Computer. Anspruchsberechtigte können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und/oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür müssen sie einen aktuellen Nachweis /Bescheid erbringen und einen Antrag stellen.
Befreit von der Gebühr sind:

  • Sozialhilfebezieher*innen
  • Bezieher*innen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
  • Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Besteht bei Mietstreitigkeiten und -problemen ein konkreter Beratungsbedarf, z.B. bei unstimmigen Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen, übernimmt das Jobcenter Kassel bzw. das Sozialamt in der Regel den Jahresbeitrag für den Mieterbund, so dass Bürgergeld- / Sozialhilfebezieher*innen sich dort kostenlos beraten lassen können.
Wichtig: die Kostenübernahme muss zunächst bei den Behörden beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Deutscher Mieterbund –
Mieterbund Nordhessen e.V.
Königsplatz 59, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 8164260
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi., Fr. 8:30 – 16:30 Uhr
         Do.       8:30 – 18:30 Uhr
         Sa.      10:30 - 13:00 Uhr

Menschen, die außergerichtlichen Rechtsrat oder anwaltliche Rechtshilfe benötigen, aber nur ein geringes Einkommen beziehen, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen oder unmittelbar eine*n Rechtsanwält*in mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein werden die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten direkt mit dem Gericht abgerechnet. Es ist aber eine Gebühr von zehn Euro selber zu zahlen, die die Jurist*innen allerdings auch erlassen können.

Kosten für das Gericht und den anwaltlichen Beistand für einen Gerichtsprozess können über die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise übernommen werden. Voraussetzung ist die Erfolgsaussicht der Sache.

Gewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen.

SOS-Sule

Alle, die sich bewerben möchten oder müssen, können bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten beantragen. Für jede nachgewiesene Bewerbung gilt ein Pauschalbetrag von 5,-€ (bis zu insgesamt 260,-€ jährlich). Das gilt bei Bezug von Alg I und II und für arbeitssuchend gemeldete Menschen, die (noch) keine Leistungen beziehen. Auch Fahrtkosten oder Kosten für Übernachtung, Gesundheitszeugnisse oder Übernachtung können nach vorherigem (!) Antrag übernommen werden.

Im Rahmen des Bildung- und Teilhabepaketes können Leistungen für Schüler*innenbeförderung beantragt werden, wenn die Fahrtkosten nicht anderweitig übernommen werden.

für Bürgergeld-, Sozialhilfe- und Wohngeldempfänger*innen gibt es die Möglichkeit für Kinder bis 18 Jahre 15€ im Monat für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Musikunterricht, Spiel und Kultur zu beantragen.

Anträge gibt es hier

Versicherte, die wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen ist eine zusätzliche Beteiligung der Krankenkasse denkbar. Im Zweifel ist es angebracht, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

 

Auf Antrag wird die Steuer für einen Hund auf 50 % ermässigt, wenn Leistungen nach SGB XII oder Einkommen in vergleichbarer Höhe bezogen wird.

Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen. In Einzelfällen ist eine Ganztagsbetreuung der Kinder möglich z. B. bei Teilnahme der Eltern an Sprachkursen oder an Trainingsmaßnahmen. Für die freien Träger gilt: sind die Kosten höher als bei den städtischen Einrichtungen, muss der Differenzbetrag von den Eltern selbst gezahlt werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich. Wichtig: der Antrag zur Kostenübernahme muss jedes halbe Jahr erneut gestellt werden!

Für mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.
Anträge gibt es hier
Ebenfalls übernommen werden müssen die Kosten für Schüler*innenaustausch.

Die kostenlose Stromsparberatung für einkommensschwache Haushalte (Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Wohngeld) wird jetzt auch in Kassel angeboten. Neben wertvollen Tipps gibt es auch eine Erstausstattung von Stromspargeräten bis hin zu einem Gutschein in Höhe von 100,- Euro für den Ersatz eines mehr als 10 Jahre alten Kühlschranks.

Das neue Büro befindet sich im 1. Stockwerk über dem UmweltHaus.

 

Kontakt: Umwelthaus Kassel, email: info(at)stromsparcheck-kassel.de

Anteilige Kostenübernahme für Verhütungsmittel

In den vergangenen Jahren sind die Kosten für Verhütungsmittel stetig gestiegen. Aus der Beratungstätigkeit ist bekannt, dass sich Frauen und Männer mit geringem Einkommen sichere Verhütungsmittel oft nicht leisten können.Die Stadt Kassel und der Landkreis Kassel haben gemeinsam einen Verhütungsmittelfonds eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung (und es besteht kein Rechtsanspruch).

Wer ist berechtigt?

Personen, die Arbeitslosengeld 2, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, sowieBedürftige Studierende, Auszubildende, bedürftige Menschen mit Handycap

Der Antrag kann bei pro familia gestellt werden

Bezieher*innen von Bürgergeld, Sozialgeld, Leistungen zur Grundsicherung, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder von Wohngeld können  gegen Vorlage eines Berechtigungsnachweises ermäßigte Monatsfahrkarten kaufen. Mit Erstwohnsitz in Kassel erhält man das MittendrinTicket für 35 Euro für das KasselPlus-Gebiet. Die Berechtigung kann online beantragt werden unter www.kassel.de/Teilhabecard und wird bei Vorlage des Bewilligungsbescheids über Alg II / der Grundsicherung an folgenden Orten ausgestellt:

Gemeindehaus Neue Brüderkirche, Weserstrasse 26
Mo & Mi 14 - 16 Uhr

Diakonieticket

Familien, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringen Einkommen haben, können von den Kosten für die Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertagesstätten mit Mittagstisch auf Antrag von den Kosten befreit werden.

Mit der Teilhabecard erhalten Sie in unterschiedlichen Einrichtungen Vergünstigungen bei Eintrittspreisen oder Kursgebühren. Sie ersetzt die Notwendigkeit, den persönlichen Leistungsbescheid vorlegen zu müssen, um Vergünstigungen im kulturellen, sportlichen oder bildenden Bereich in Anspruch zu nehmen und gilt etwa für Museen oder Bädern.

Die Teilhabecard wird für Erwachsene sowie für Jugendliche ab 15 Jahren ausgestellt, die mit Hauptwohnsitz in Kassel gemeldet sind und Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Sozialgeld), dem SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) / Hilfe zum Lebensunterhalt), dem AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetz) oder Wohngeld beziehen.

Die Teilhabecard sowie der Berechtigungsnachweis zum Kauf eines DiakonieTickets sind nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument.

Sie können die Teilhabecard online beantragen.

Ist eine Online-Beantragung nicht möglich, wenden Sie sich bitte an das Servicecenter der Stadt Kassel unter der Telefonnummer (0561) 115.

Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, können für ihre Kinder bei ihren Sachbearbeiter*innen einen Gutschein für Nachhilfe beantragen. Dieser kann allerdings nur bei bestimmten Anbieter*innen einglöst werden, d.h. die Auswahl kann aus einer vorgegebenen Liste getroffen werden. Ausserdem muss die Schule die Notwendigkeit zur Lernförderung bestätigen.
Anträge gibt es hier

Für Schulbedarf sind für Bürgergeld - Empfänger*innen (ohne Antrag) und Wohngeld- und Sozialhilfeempfänger*innen (mit Antrag) 174€ vorgesehen. Zum 1. August werden 116€ ausgezahlt, zum 1. Februar 58€.

Alle von den Rundfunkgebühren Befreiten haben Anspruch auf so genannte „Sozialtarife“ der Deutschen Telekom. Diese Sozialtarife werden gewährt auf City- und Fernverbindungen im Festnetz der Telekom. Es muss ein Antrag gestellt werden und die Rundfunkgebührenbefreiung beigelegt werden.
Sozialtarife werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt und gelten nicht für Flatrates.
Sozialtarif 1 = Vergünstigung von 6,94 €
Sozialtarif 2 = Vergünstigung von 8,72 €
Es ist durchaus denkbar, dass es trotz Sozialtarif der Telekom günstiger ist, die Vorwahlen anderer Anbieter*innen zu nutzen. In diesem Fall wird der Sozialtarif nicht gewährt!

Sperrmll

Für Menschen, die Leistungen vom Sozialamt oder dem Jobcenter der Stadt Kassel beziehen, können die Gebühren für Sperrmüll gegen Gutschein übernommen werden. Zuerst einen Gutschein bei der /dem Sachbearbeiter*in des Jobcenter beantragen, dieser wird dann zugeschickt und kann bei den Stadtreinigern eingelöst werden.

Jede*r kann sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhauskosten, Heil- und Hilfsmitteln befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Im Internet gibt es Zuzahlungsrechner.