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Dienstag, 08 Februar 2011 15:13
Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Zum ab 2013 eingeführten Rundfunkfreibetrag gehören Fernseher, Radiogeräte und Computer. Anspruchsberechtigte können für ihre Wohnung eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht und/oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dafür müssen sie einen aktuellen Nachweis /Bescheid erbringen und einen Antrag stellen.
Befreit von der Gebühr sind:
- Sozialhilfebezieher*innen
- Bezieher*innen von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
- Bezieher*innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Freigegeben in
Befreiungen & Ermäßigungen