Versicherte, die wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen ist eine zusätzliche Beteiligung der Krankenkasse denkbar. Im Zweifel ist es angebracht, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.