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Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe
Menschen, die außergerichtlichen Rechtsrat oder anwaltliche Rechtshilfe benötigen, aber nur ein geringes Einkommen beziehen, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen oder unmittelbar eine*n Rechtsanwält*in mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein werden die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten direkt mit dem Gericht abgerechnet. Es ist aber eine Gebühr von zehn Euro selber zu zahlen, die die Jurist*innen allerdings auch erlassen können.
Kosten für das Gericht und den anwaltlichen Beistand für einen Gerichtsprozess können über die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise übernommen werden. Voraussetzung ist die Erfolgsaussicht der Sache.
Gewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen.