Alle von den Rundfunkgebühren Befreiten haben Anspruch auf so genannte „Sozialtarife“ der Deutschen Telekom. Diese Sozialtarife werden gewährt auf City- und Fernverbindungen im Festnetz der Telekom. Es muss ein Antrag gestellt werden und die Rundfunkgebührenbefreiung beigelegt werden.
Sozialtarife werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt und gelten nicht für Flatrates.
Sozialtarif 1 = Vergünstigung von 6,94 €
Sozialtarif 2 = Vergünstigung von 8,72 €
Es ist durchaus denkbar, dass es trotz Sozialtarif der Telekom günstiger ist, die Vorwahlen anderer Anbieter*innen zu nutzen. In diesem Fall wird der Sozialtarif nicht gewährt!
Sozialtarif der Telekom
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Befreiungen & Ermäßigungen
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