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Montag, 14 Februar 2011 15:36
Zuzahlungsbefreiungen
Jede*r kann sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhauskosten, Heil- und Hilfsmitteln befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Im Internet gibt es Zuzahlungsrechner.
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Befreiungen & Ermäßigungen