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Autor: jenson

Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe

Menschen, die außergerichtlichen Rechtsrat oder anwaltliche Rechtshilfe benötigen, aber nur ein geringes Einkommen beziehen, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen oder unmittelbar eine*n Rechtsanwält*in mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein werden die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten direkt mit dem Gericht abgerechnet. Es ist aber eine Gebühr von zehn Euro selber zu zahlen, die die Jurist*innen allerdings auch erlassen können.

Kosten für das Gericht und den anwaltlichen Beistand für einen Gerichtsprozess können über die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise übernommen werden. Voraussetzung ist die Erfolgsaussicht der Sache.

Gewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen.

 

Nachhilfe

Nachhilfe

Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, können für ihre Kinder bei ihren Sachbearbeiter*innen einen Gutschein für Nachhilfe beantragen. Dieser kann allerdings nur bei bestimmten Anbieter*innen einglöst werden, d.h. die Auswahl kann aus einer vorgegebenen Liste getroffen werden. Ausserdem muss die Schule die Notwendigkeit zur Lernförderung bestätigen.
Anträge gibt es hier

 

Gesegnete Mahlzeit

Gesegnete Mahlzeit

Die Gesegnete Mahlzeit ist ein Angebot des Diakonischen Werkes Region Kassel und besteht seit 1996. Ziel ist es, Menschen mit geringem Einkommen regelmäßig eine warme, ausgewogene Mahlzeit zu ermöglichen – bezahlbar und würdevoll.


An fünf Tagen pro Woche, montags – freitags, werden in der Hermannstraße 6 Mittagessen ausgegeben. Der Preis beträgt für Geringverdiener*innen 2,00 Euro, für Vollzahler*innen 5,00 Euro. Nachtisch ist für 0,50 Euro erhältlich, Kuchen ohne Hauptmahlzeit für 1,00 Euro.

Die Bestellung muss jeweils bis Mittwoch, 13:00 Uhr der Vorwoche erfolgen.

 

Kontaktadresse:

Gesegnete Mahlzeit
Hermannstr. 6
34117 Kassel

Auf der Karte

Telefon: 0561 71288-19
Webseite: https://www.dw-region-kassel.de/rat-und-hilfen/unterstu%CC%88tzung-und-hilfen/gesegnete-mahlzeit-1

Sozialtarif der Telekom

Sozialtarif der Telekom

Alle von den Rundfunkgebühren Befreiten haben Anspruch auf so genannte „Sozialtarife“ der Deutschen Telekom. Diese Sozialtarife werden gewährt auf City- und Fernverbindungen im Festnetz der Telekom. Es muss ein Antrag gestellt werden und die Rundfunkgebührenbefreiung beigelegt werden.
Sozialtarife werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung gewährt und gelten nicht für Flatrates.
Sozialtarif 1 = Vergünstigung von 6,94 €
Sozialtarif 2 = Vergünstigung von 8,72 €
Es ist durchaus denkbar, dass es trotz Sozialtarif der Telekom günstiger ist, die Vorwahlen anderer Anbieter*innen zu nutzen. In diesem Fall wird der Sozialtarif nicht gewährt!

Bewerbungskosten

Bewerbungskosten

Alle, die sich bewerben möchten oder müssen, können bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten beantragen. Für jede nachgewiesene Bewerbung gilt ein Pauschalbetrag von 5,-€ (bis zu insgesamt 260,-€ jährlich). Das gilt bei Bezug von Alg I und II und für arbeitssuchend gemeldete Menschen, die (noch) keine Leistungen beziehen. Auch Fahrtkosten oder Kosten für Übernachtung, Gesundheitszeugnisse oder Übernachtung können nach vorherigem (!) Antrag übernommen werden.

 

MittendrinTicket und DiakonieTicket

MittendrinTicket und DiakonieTicket

Voraussetzung für den Berechtigungsausweis ist, dass Sie Sozialleistungen erhalten. Für das MittendrinTicket müssen Sie zusätzlich in Kassel wohnen. Den Nachweis hierzu bringen Sie bitte ins Stadtteilzentrum mit, dann stellen wir Ihnen gern die Berechtigung für die Tickets aus. Die Tickets können Sie dann unter Vorlage des Berechtigungsausweises an den Verkaufsstellen bzw. NVV-Kundenzentren kaufen.

Den Berechtigungsausweis für die Tickets erhalten Sie bei uns im Stadtteilzentrum.
Wann? Jeden Montag und Mittwoch vom 14.00 – 16.00 Uhr
Stadtteilzentrum Wesertor, Weserstr. 26, 34125 Kassel, Tel. 0561 92097811
stz.wesertor@dw-region-kassel.de

Weitere Informationen über die Tickets erhalten Sie auch unter www.kvg.de oder www.nvv.de.

 

Kontaktadresse:

Stadtteilzentrum Wesertor
Weserstr. 26
34125 Kassel

Auf der Karte

Telefon: 0561 92097811
stz.wesertor@dw-region-kassel.de

Webseite: https://www.stadtteilzentrum-wesertor.de/beratung-und-unterstuetzung/diakonieticket

Sperrmüll

Sperrmüll

Für Menschen, die Leistungen vom Sozialamt oder dem Jobcenter der Stadt Kassel beziehen, können die Gebühren für Sperrmüll gegen Gutschein übernommen werden. Zuerst einen Gutschein bei der /dem Sachbearbeiter*in des Jobcenter beantragen, dieser wird dann zugeschickt und kann bei den Stadtreinigern eingelöst werden.

 

Beiträge Mieterbund

Beiträge Mieterbund

Besteht bei Mietstreitigkeiten und -problemen ein konkreter Beratungsbedarf, z.B. bei unstimmigen Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen, übernimmt das Jobcenter Kassel bzw. das Sozialamt in der Regel den Jahresbeitrag für den Mieterbund, so dass Bürgergeld- / Sozialhilfebezieher*innen sich dort kostenlos beraten lassen können.
Wichtig: die Kostenübernahme muss zunächst bei den Behörden beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.

Deutscher Mieterbund –
Mieterbund Nordhessen e.V.
Königsplatz 59, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 8164260
Öffnungszeiten:
Mo. –  Fr. 8:30 – 16:30 Uhr
Sa. n. V. 10:30 – 13:00 Uhr

Kontaktadresse:

Mieterbund
Königsplatz 59
34117 Kassel

Eingang Poststr. 1
Auf der Karte

Telefon: 0561 / 816426 -0
Webseite: http://cms-mieterbund-nordhessen.de/

Härtefall-Regelung bei Zahnersatz

Härtefall-Regelung bei Zahnersatz

Versicherte, die wegen ihres geringen Einkommens unzumutbar belastet würden, können bis zu 100 Prozent der Kosten der Regelversorgung von ihrer Krankenkasse erhalten. Auch bei Überschreiten dieser Einkommensgrenzen ist eine zusätzliche Beteiligung der Krankenkasse denkbar. Im Zweifel ist es angebracht, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen.

 

Zuzahlungsbefreiungen

Zuzahlungsbefreiungen

Jede*r kann sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhauskosten, Heil- und Hilfsmitteln befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Im Internet gibt es Zuzahlungsrechner.