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Autor: jenson

Zuzahlungsbefreiungen

Zuzahlungsbefreiungen

Jede*r kann sich bei der Krankenkasse von weiteren Zuzahlungen zu Medikamenten, Krankenhauskosten, Heil- und Hilfsmitteln befreien lassen, wenn die Belastungsgrenze erreicht ist. Die Höhe der Belastungsgrenze beträgt 2% der Jahresbruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1%. Im Internet gibt es Zuzahlungsrechner.

 

Sperrmüll

Sperrmüll

Für Menschen, die Leistungen vom Sozialamt oder dem Jobcenter der Stadt Kassel beziehen, können die Gebühren für Sperrmüll gegen Gutschein übernommen werden. Zuerst einen Gutschein bei der /dem Sachbearbeiter*in des Jobcenter beantragen, dieser wird dann zugeschickt und kann bei den Stadtreinigern eingelöst werden.