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Mittwoch, 16 März 2011 15:12

Dynamo Windrad

Der Freizeitsportclub Dynamo Windrad bietet die Möglichkeit zu vielfältigen sportlichen Aktivitäten. Angeboten werden u.a. Fußball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Selbstverteidigung, Kindersport, Gymnastik, Parkour und Hockey. Vierteljährlich wird eine kleine Zeitung herausgegeben.
Der ermäßigte Jahresbeitrag, der zur regelmäßigen Teilnahme an einem Sportangebot berechtigt, beträgt 90 €. Für die Teilnahme an mehreren Angebote sind 140 € zu zahlen. Der Familienbeitrag liegt bei 180 .
Bürozeiten:
Mo - Do  10:00 - 16:00 Uhr

Freigegeben in Sport & Spiel
Dienstag, 08 Februar 2011 15:16

Nachhilfe

Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, können für ihre Kinder bei ihren Sachbearbeiter*innen einen Gutschein für Nachhilfe beantragen. Dieser kann allerdings nur bei bestimmten Anbieter*innen einglöst werden, d.h. die Auswahl kann aus einer vorgegebenen Liste getroffen werden. Ausserdem muss die Schule die Notwendigkeit zur Lernförderung bestätigen.
Anträge gibt es hier

Dienstag, 08 Februar 2011 15:26

Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas

Familien, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringen Einkommen haben, können von den Kosten für die Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertagesstätten mit Mittagstisch auf Antrag von den Kosten befreit werden.

Dienstag, 08 Februar 2011 15:02

Klassenfahrten

Für mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.
Anträge gibt es hier
Ebenfalls übernommen werden müssen die Kosten für Schüler*innenaustausch.

Dienstag, 08 Februar 2011 13:57

Kinderbetreuung

Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen. In Einzelfällen ist eine Ganztagsbetreuung der Kinder möglich z. B. bei Teilnahme der Eltern an Sprachkursen oder an Trainingsmaßnahmen. Für die freien Träger gilt: sind die Kosten höher als bei den städtischen Einrichtungen, muss der Differenzbetrag von den Eltern selbst gezahlt werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich. Wichtig: der Antrag zur Kostenübernahme muss jedes halbe Jahr erneut gestellt werden!

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