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Bewerbertreff im Stadtteiltreff ENGELHARD 7
Jafka / StadtBild gemeinnützige GmbH und Stadt Kassel
Der Bewerbertreff ist an zwei Tagen der Woche geöffnet. Hier können Arbeitssuchende mit fachkundiger Hilfestellung kostenlos im Internet nach Stellenangeboten suchen und Bewerbungen erstellen und ausdrucken.
Öffnungszeiten:
Mo & Fr 10:00 - 15:00 Uhr
Stadtteiltreff ENGELHARD 7,
Engelhardstr. 7, 34127 Kassel
Stadtteiltreff ENGELHARD 7
Zentral in der Engelhardstraße 7 gelegen, ist der Stadtteiltreff ein Begegnungsort für BürgerInnen in Rothenditmold.
Nach Absprache mit der JAFKA/StadtBild gemeinnützigen GmbH steht der Stadtteiltreff ENGELHARD 7 für Veranstaltungen von bis zu 20 Personen kostenlos zur Verfügung:
• Gemeinschaftsraum für bis zu 20 Personen
• Moderne Computeranlage mit Großbildmonitor für Präsentationen
• Teeküche mit Sitzgelegenheiten, kleinem Herd, Kühlschrank, Spülmaschine, Schränke
• Sanitäre Einrichtung
• Telefon, WLAN und Drucker sind vorhanden
Belegungswünsche richten Sie bitte frühzeitig an die
JAFKA/StadtBild gemeinnützige GmbH Frau Doris Scharf Telefon: 0561/ 9837410
Im Stadtteiltreff ENGELHARD 7 finden weiterhin folgende Angebote statt:
Sprechstunde des ASD (Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendamt):
Der ASD bietet in den Räumlichkeiten des Stadtteiltreffs eine regelmäßige Sprechstunde vor Ort an.
Mittwoch: 15:00 – 17:30 Uhr
Bewerbertreff: Mo & Fr 10:00 - 15:00 Uhr
Frauentreff:
Dienstag: 09:00 – 11:00 Uhr
Bewerbertreff Wesertor
- Sie wohnen in der Stadt Kassel
-Sie suchen Arbeit
-Sie haben keinen PC und kein Internet
Der Bewerbertreff hilft beim ...
... schreiben Ihres Lebenslaufes
... formulieren des Anschreibens
... Stellen suchen im Internet
... sortieren Ihrer Bewerbung
... scannen von Zeugnissen
... ausdrucken der Unterlagen
... E-Mail und Online Bewerbungen
Öffnungszeiten:
Mo & Mi 9:00 - 16:00 Uhr
Do 9:00 -15:00 Uhr
Bewerbungskosten
Alle, die sich bewerben möchten oder müssen, können bei der Agentur für Arbeit einen Zuschuss zu den Bewerbungskosten beantragen. Für jede nachgewiesene Bewerbung gilt ein Pauschalbetrag von 5,-€ (bis zu insgesamt 260,-€ jährlich). Das gilt bei Bezug von Alg I und II und für arbeitssuchend gemeldete Menschen, die (noch) keine Leistungen beziehen. Auch Fahrtkosten oder Kosten für Übernachtung, Gesundheitszeugnisse oder Übernachtung können nach vorherigem (!) Antrag übernommen werden.