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Beiträge Mieterbund
Besteht bei Mietstreitigkeiten und -problemen ein konkreter Beratungsbedarf, z.B. bei unstimmigen Betriebs- oder Heizkostenabrechnungen, übernimmt das Jobcenter Kassel bzw. das Sozialamt in der Regel den Jahresbeitrag für den Mieterbund, so dass Bürgergeld- / Sozialhilfebezieher*innen sich dort kostenlos beraten lassen können.
Wichtig: die Kostenübernahme muss zunächst bei den Behörden beantragt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf diese Leistung.
Deutscher Mieterbund –
Mieterbund Nordhessen e.V.
Königsplatz 59, 34117 Kassel
Tel.: 0561 / 8164260
Öffnungszeiten:
Mo. - Mi., Fr. 8:30 – 16:30 Uhr
Do. 8:30 – 18:30 Uhr
Sa. 10:30 - 13:00 Uhr
Beratungshilfeschein und Prozesskostenhilfe
Menschen, die außergerichtlichen Rechtsrat oder anwaltliche Rechtshilfe benötigen, aber nur ein geringes Einkommen beziehen, können beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen oder unmittelbar eine*n Rechtsanwält*in mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein werden die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten direkt mit dem Gericht abgerechnet. Es ist aber eine Gebühr von zehn Euro selber zu zahlen, die die Jurist*innen allerdings auch erlassen können.
Kosten für das Gericht und den anwaltlichen Beistand für einen Gerichtsprozess können über die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise übernommen werden. Voraussetzung ist die Erfolgsaussicht der Sache.
Gewerkschaften gewähren ihren Mitgliedern kostenfreien Rechtsschutz bei arbeits- und sozialrechtlichen Problemen.