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Haus der Jugend
Das Haus der Jugend stellt kostenlos Räume für Vereine, Organisationen und Initiativen bereit. Es gibt Raum für Tanz, Theater, Seminare, Selbstverteidigung und Austellungen. Außerdem gibt es ein Cafe mit günstigen Preisen und die Möglichkeiten zur kostenlosen Computernutzung.
Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 8:00 - 21:00 Uhr
Dynamo Windrad
Der Freizeitsportclub Dynamo Windrad bietet die Möglichkeit zu vielfältigen sportlichen Aktivitäten. Angeboten werden u.a. Fußball, Volleyball, Badminton, Tischtennis, Selbstverteidigung, Kindersport, Gymnastik, Parkour und Hockey. Vierteljährlich wird eine kleine Zeitung herausgegeben.
Der ermäßigte Jahresbeitrag, der zur regelmäßigen Teilnahme an einem Sportangebot berechtigt, beträgt 90 €. Für die Teilnahme an mehreren Angebote sind 140 € zu zahlen. Der Familienbeitrag liegt bei 180 €.
Bürozeiten:
Mo - Do 10:00 - 16:00 Uhr
Nachhilfe
Eltern, die Sozialhilfe, Wohngeld oder Bürgergeld erhalten, können für ihre Kinder bei ihren Sachbearbeiter*innen einen Gutschein für Nachhilfe beantragen. Dieser kann allerdings nur bei bestimmten Anbieter*innen einglöst werden, d.h. die Auswahl kann aus einer vorgegebenen Liste getroffen werden. Ausserdem muss die Schule die Notwendigkeit zur Lernförderung bestätigen.
Anträge gibt es hier
Mittagsverpflegung in Schulen und Kitas
Familien, die Sozialleistungen beziehen oder ein geringen Einkommen haben, können von den Kosten für die Mittagsverpflegung in den Schulen und Kindertagesstätten mit Mittagstisch auf Antrag von den Kosten befreit werden.
Klassenfahrten
Für mehrtägige Klassenfahrten und eintägige Schulausflüge werden die tatsächlichen Kosten übernommen. Dazu muss ein Antrag gestellt werden.
Anträge gibt es hier
Ebenfalls übernommen werden müssen die Kosten für Schüler*innenaustausch.
Kinderbetreuung
Eltern, die wegen ihres Einkommens den Kostenbeitrag für einen Kindertagesstätten-, Kindergarten- oder Hortplatz nicht oder nicht im vollem Umfang bezahlen können, haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme, Befreiung oder Ermäßigung der Kosten zu stellen. In Einzelfällen ist eine Ganztagsbetreuung der Kinder möglich z. B. bei Teilnahme der Eltern an Sprachkursen oder an Trainingsmaßnahmen. Für die freien Träger gilt: sind die Kosten höher als bei den städtischen Einrichtungen, muss der Differenzbetrag von den Eltern selbst gezahlt werden. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist nicht möglich. Wichtig: der Antrag zur Kostenübernahme muss jedes halbe Jahr erneut gestellt werden!